"Für unser BEM-Team hatten wir ein eigens für unsere Firma zugeschnittenes Online-Seminar gebucht. Unsere Referentin, Regina Laudel, hat alle Teilnehmer von ihrem aktuellen Wissenstand abgeholt, so dass wir gemeinsam in Übungssequenzen starten konnten. Die Inhalte wurden umfassend, aber kurzweilig erklärt. Wir haben wichtige Praxistipps erhalten, die uns bei der Umsetzung des Themas hilfreich sein werden."
"Kommen Leistungen zur Teilhabe oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben in Betracht, werden vom Arbeitgeber die Rehabilitationsträger oder bei schwerbehinderten Beschäftigten das Integrationsamt hinzugezogen." – § 167 Abs. 2 SGB IX
Der Gesetzgeber fordert explizit die Einbindung externer Akteurinnen und Akteure im Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM). Dies ist nicht nur rechtlich notwendig, sondern in einem laufenden BEM-Prozess äußerst sinnvoll. Es kann die nötigen Impulse geben, um ein BEM-Verfahren erfolgreich durchzuführen. Folgende Institutionen und Berufsgruppen können u.a. gut unterstützen:
- Rehabilitationsträger (Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit, Unfallversicherungen, gesetzliche Krankenversicherungen)
- Integrationsämter
- BGF-Koordinierungsstellen
- Berufsförderungswerke
- Arbeitsmediziner*innen
- Arbeitspsycholog*innen
- Betriebsseelsorge
- uvm.
"Runde Tische" zur Vernetzung
Um die Vernetzung mit diesen Akteur*innen zu unterstützen, haben sich sogenannte „Runde Tische“ als zielführend erwiesen. Alle paar Monate veranstalten wir in Kooperation mit verschiedenen Partner*innen „Runde Tische“ in Rheinland-Pfalz, Hessen, München, Nürnberg und neu auch im Raum Leverkusen. Sie bieten eine hervorragende Möglichkeit, um mit wichtigen Akteur*innen für das BEM zusammenzukommen, sich auszutauschen und zu vernetzen.
Hierbei möchten wir gemeinsam mit Ihnen folgende handlungswirksame Fragen klären:
- Welche Leistungen bieten externe Akteur*innen für die individuelle und betriebliche Ebene des BEM an?
- Unter welche Voraussetzungen ist die Inanspruchnahme dieser Leistungen möglich?
- Wer ist für die betrieblichen Akteur*innen die konkrete zuständige Ansprechperson?
Besonders gewinnbringend ist die Fallberatung, bei der alle Teilnehmenden aktuelle, anonymisierte BEM-Verfahren gemeinsam besprechen können, um die weiteren Schritte eines zumeist schwierigen Falls zu erarbeiten und festzulegen.
Mit Hilfe einer Vernetzungsliste haben Sie außerdem nach jedem „Runden Tisch“ die Möglichkeit sich mit anderen Akteur*innen zu vernetzen, Kontakte zu vertiefen und eine erfolgreiche Zusammenarbeit aufzubauen.
Wer kann beim "Runden Tisch" mitmachen?
Alle Personen, die sich näher mit dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement auseinandersetzen, Erfahrungen teilen und zu einem konstruktiven Austausch beitragen möchten. Jede und jeder ist herzlich willkommen!
Die nächsten Termine
Rheinland-Pfalz: 10. Februar 2023 von 10 - 12 Uhr
DRV Mainz
Anmeldung über marianne.giesert@arbeitsfaehig.com
Leverkusen: 24. Februar 2023 von 10 - 12 Uhr
Anmeldung über marianne.giesert@arbeitsfaehig.com oder regina.poppelreuter@stadt.leverkusen.de
Nürnberg: 27. April 2023 von 9:30 - 11:30 Uhr
online
Anmeldung über: anja.liebrich@arbeitsfaehig.com.
Weitere Termine für die Runden Tische in München und Berlin werden bekanntgegeben, sobald diese feststehen.
Hessen: 5. Mai 2023
Anmeldung über marianne.giesert@arbeitsfaehig.com
Hessen: 8. September 2023
Anmeldung über marianne.giesert@arbeitsfaehig.com
Hessen: 1. Dezember 2023
Anmeldung über marianne.giesert@arbeitsfaehig.com
Kein "Runder Tisch" in Ihrer Nähe?
Dann ergreifen Sie die Initiative! Wir unterstützen Sie gerne dabei, einen „Runden Tisch“ mit regionalen Ansprechpartner*innen, Institutionen und Unternehmen bei Ihnen in der Nähe zu etablieren. Sprechen Sie uns einfach an: +49 (0)6131 6039840 oder gutentag@arbeitsfaehig.com.