Ich bin begeistert und überzeugt von dem Projekt BEMpsy. Kompetente Fachleute die sich zum Wohle sowohl betroffener Beschäftigter als auch Unterstützung suchenden Arbeitgebenden vernetzen, online Neues schaffen und Übersicht in dem Thema geben. Arbeitsfähigkeit aktuell und ganzheitlich betrachtet. Das Institut leistet wichtige und notwendige Arbeit!
Erfüllen Sie die gesetzliche Pflicht für das Betriebliche Eingliederungsmanagement sorgenfrei?
Betriebe sind seit 2004 gesetzlich verpflichtet (§167 SGB IX) Beschäftigten, die länger als 6 Wochen am Stück oder wiederholt innerhalb von 12 Monaten krank waren einen Wiedereinsteig in ihre berufliche Tätigkeit zu ermöglichen.
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) hat nicht nur das Ziel Beschäftigte nach längerer Erkrankung wieder im Betrieb einzugliedern sondern auch eine Balance zwischen den Arbeitsanforderungen auf der einen Seite und den individuellen Möglichkeiten auf der anderen Seite herzustellen. Dabei soll der Arbeitsplatz erhalten werden und erneuter Arbeitsfähigkeit vorgebeugt werden.
Dies erfordert bestimmtes Wissen und bindet im Unternehmen Ressourcen. Oft stehen die Betriebe etwas hilflos davor und fragen und wie genau geht das?
Hier kann das Institut für Arbeitsfähigkeit unterstützen. Es berät bei beim Aufbau und der Umsetzung des BEM, übernimmt Aufbau, Umsetzung und Evaluation des BEM und schult und qualifiziert MitarbeiterInnen für die erfolgreiche Umsetzung von BEM-Prozessen. Interessiert?