Qualifizierung und Zertifizierung zum Arbeitsfähigkeitscoach® (AFCoach®)
04.05.2021 - 07.05.2021 in Berlin (Grundlagenschulung)
21.09.2021 - 24.09.2021 in Mainz (Grundlagenschulung)
QualifizierungsreiheProfessionelle Fallbegleitung beim BEM: Die Qualifizierung zum Arbeitsfähigkeitscoach® vermittelt Ihnen theoretisches und praktisches Handlungswissen zum gesetzlich vorgeschriebenen Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM). Das BEM ist seit 2004 im SGB IX gesetzlich geregelt (seit 01.01.2018 § 167 Abs. 2 SGB IX) und muss allen Beschäftigten angeboten werden, die innerhalb eines Zeitraumes von zwölf Monaten länger als sechs Wochen wiederholt oder zusammenhängend arbeitsunfähig waren. |
Den Ablauf der Qualifizierung zum AFCoach® können Sie der folgenden Grafik entnehmen:
Inhalte
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Ihr BEM im Kontext des Betrieblichen Gesundheitsmanagements rechtliche Handlungsgrundlagen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements inner- und außerbetriebliche Akteurinnen und Akteure des BEM betriebliche, außerbetriebliche und individuelle Maßnahmen beim BEM Ablauf des Arbeitsfähigkeitscoachings® mit den BEM-Berechtigten Evaluation des BEM Fallbegleitung Rollenspiele |
Ihr Nutzen
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Sie erhalten und üben eine erprobte Systematik für das BEM. |
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Sie diskutieren gemeinsam mit anderen Expertinnen und Experten Ihre Handlungsmöglichkeiten beim BEM. |
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Sie erproben das AFCoaching® am konkreten Fall. |
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Sie diskutieren Beispiele "guter Praxis" mit anderen Teilnehmenden. |
Referent*in
Zielgruppe
Die Qualifzierung zum AFCoach® ist für alle Personen im Betrieb/in der Organisation konzipiert, die BEM-Berechtigte bei der Wiederherstellung, dem Erhalt und der Förderung ihrer Arbeitsfähigkeit begleiten und unterstützen wollen. Für die besondere Rolle der AFCoaches® sind insbesondere geeignet:
- Betriebsärzte,
- Disability Manager (CDMP),
- erfahrenes Personal im Bereich betriebliches Gesundheitsmanagement/ betrieblicher Gesundheitsförderung,
- erfahrene Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen,
- Schwerbehindertenvertretungen,
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit,
- interessierte Personen aus anderen Bereichen.
Termine Grundlagenschulung
- 29.09. - 02.10.2020, Mainz (4-tägige Grundlagenschulung)
Institut für Arbeitsfähigkeit GmbH, Fischtorplatz 23, 55116 Mainz - 04.05. - 07.05.2021, Berlin (4-tägige Grundlagenschulung)
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Nöldnerstraße 40, 10317 Berlin - 21.09. - 24.09.2021, Mainz (4-tägige Grundlagenschulung)
Institut für Arbeitsfähigkeit GmbH, Fischtorplatz 23, 55116 Mainz
Die Termine für die beiden Reflexionstage (ca. 4 bzw. 8 Monaten nach der Grundlagenschulung) sowie für das Kolloquium und die Zertifizierung (ca. 1 Jahr nach der Grundlagenschulung) werden gemeinsam vereinbart.
Seminarzeiten
1. Tag: 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
2. Tag: 09:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
3. Tag: 09:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
4. Tag: 09:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Teilnahmegebühr
- 4-tägige Grundlagenschulung (mit Sprechstunde für die Fallbegleitung):
1.860,00 € zzgl. 280,00 € Tagungspauschale und MwSt. - eintägige Reflexion (nach ca. 4 bzw. 8 Monaten und mit Sprechstunde für die Fallbegleitung):
jeweils 395,00 € zzgl. 70,00 € Tagungspauschale und MwSt. - 1,5 Tage Kolloquium und Zertifzierung (nach ca. 1 Jahr):
750,00 € zzgl. 105,00 € Tagungspauschale und MwSt.
Die gesamten Teilnahmegebühren für die 4-tägige Grundlagenschulung, 2 Reflexionstage sowie das 1,5-tägige Kolloquium mit Zertifizierung belaufen sich auf 3.400,00 € zzgl. Tagungspauschalen und MwSt.
Bei Buchung der Gesamtqualifizierung und Überweisung des Gesamtbetrags vor Beginn der Grundlagenschulung zahlen Sie nur 2.995,00 € zzgl. Tagungspauschalen und MwSt.
Hinweise für Weiterbildungsstunden bzw. -punkte
Für die Grundlagenschulung zum Arbeitsfähigkeitscoach werden 20 Weiterbildungsstunden für den Certified Disability Management Professional (CDMP) anerkannt.
Hinweise zur Freistellung und Kostenerstattung
- Betriebsrat, Personalrat, Schwerbehindertenvertrauensperson: Die Freistellung erfolgt nach den § 37, Abs. 6 BetrVG, § 46, Abs. 6 BPersVG, § 179 SGB IX und den entsprechenden Paragrafen der Landespersonalvertretungsgesetze. Für die Kostenerstattung ist es erforderlich, die Teilnehmenden durch einen ordentlichen Beschluss zu entsenden und den Arbeitgeber davon in Kenntnis zu setzen.
- BetriebsärztInnen: Die Fortbildung erfolgt nach § 2 Abs. 3 Arbeitssicherheitsgesetz. Die Kosten sind vom Arbeitgeber zu übernehmen.
- Sicherheitsfachkräfte: Die Fortbildung erfolgt nach § 5 Abs. 3 Arbeitssicherheitsgesetz. Die Kosten sind vom Arbeitgeber zu übernehmen.
- Gleichstellungsbeauftragte: Freistellungsmöglichkeiten nach § 10 Abs. 5 BGleiG.
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Information und Anmeldung
Nutzen Sie unsere Onlineanmeldung oder melden Sie sich gerne auch per Fax unter +49 (0)6131 6039841. Bitte verwenden Sie dazu unsere Vorlage Faxanmeldung.
Hinweise und Geschäftsbedingungen
Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise und Geschäftsbedingungen zu dieser Veranstaltung.
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Ihr persönlicher Ansprechpartner ist Tobias Reuter: tobias.reuter@arbeitsfaehig.com |
Die nächsten Termine:
04.05.2021 - 07.05.2021 in Berlin (Grundlagenschulung)
21.09.2021 - 24.09.2021 in Mainz (Grundlagenschulung)