Gelungene Kommunikation im Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)
20.05.2021 hybrid 10:00-12:00 Uhr
Online-VeranstaltungKommunikation ist das, was Menschen verbindet. Das gilt insbesondere für das Betriebliche Eingliederungsmanagement: „mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person“ heißt es im Gesetz (§ 167,2 SGB IX), was bedeutet, dass es ohne Kommunikation im BEM-Prozess nicht geht. Die wichtigste Voraussetzung, um im BEM überhaupt handlungsfähig zu sein, ist die Verfügbarkeit entsprechender Informationen. Die aussagekräftigsten und wichtigsten Informationen im BEM bekommt man vom BEM-Berechtigten selbst – vorausgesetzt man schafft es, ein gutes und vertrauensvolles Gespräch zu führen. Eine gute Vertrauensbasis ist quasi das Lebenselixier eines guten BEM-Prozesses. Nur so erhält die/der BEM-Berater/in aussagefähige Informationen, auf denen dann eine individuelle Maßnahmenplanung und Maßnahmenumsetzung erfolgen kann. In dem Seminar werden Gesprächshaltungen und Softskills vorgestellt, um die Kommunikation in allen Phasen des BEM-Prozesses erfolgreich gestalten zu können. Auch gibt es Hinweise für den Umgang mit schwierigen Gesprächssituationen. |
Hier können Sie sich die Veranstaltungsübersicht mit Anmeldung als PDF herunterladen.
Inhalte
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Die Rolle der/des BEM-Beraterin/Beraters Grundhaltungen des Beraters. Menschenbild im BEM-Prozess Herstellen einer vertrauensfördernden Kommunikation personenzentrierte Gesprächsführung besondere Situationen im BEM-Gespräch |
Ihr Nutzen
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Sie erarbeiten gemeinsam mit anderen Expertinnen und Experten Strategien und Handlungsmöglichkeiten für eine vertrauensvolle und lösungsorientierte Kommunikation. |
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Wie schaffe ich Ressourcen durch die Referenzmethode? |
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Sie erarbeiten sich einen Gesprächsleitfaden für die betriebliche Praxis. |
Referent
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Klaus Berg: Krankenkassenfachwirt bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Er ist amtsärztlich geprüfter Heilpraktiker für Psychotherapie, Certified Disability Management Professional (CDMP; zu deutsch: Zertifizierter Disability Manager), Arbeitsfähigkeitscoach, ausgebildet in Neuro-Linguistischem Programmieren (NLP) sowie weiteren Fachfortbildungen. Seine Arbeitsschwerpunkte liegen im Bereich Betriebliches Eingliederungsmanagement und Kommunikation. |
Aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation haben wir alle Präsenzveranstaltungen bis einschließlich März 2021 in den virtuellen Raum verlegt.
Ort |
Termine |
Seminarzeiten |
Institut für Arbeitsfähigkeit |
20.05.2021 online oder in Mainz |
10:00 bis 12:00 Uhr |
Teilnahmegebühr
Mitglieder des INQA WAI-Netzwerks erhalten 5 % Rabatt auf die Teilnahmegebühr.
190,00 € zzgl. MwSt.
Bei Überweisung der Teilnahmegebühr bis zu zwölf Wochen vor Veranstaltungsbeginn gewähren wir einen Preisnachlass von 10 %.
Systemvoraussetzungen
Bevor Sie sich online einloggen und die begleitende Präsentation der Moderatorin sehen können, prüfen Sie bitte unter folgendem Link, ob Ihr Computer, Mac oder Linux die Systemanforderungen erfüllt: https://support.zoom.us/hc/de/articles/201362023-Systemanforderungen-f%C3%BCr-PC-Mac-und-Linux
Falls Sie sich mit Ihrem Smartphone dazuschalten möchten, können Sie unter dem folgenden Link die Systemanforderungen für iOS und Android prüfen: https://support.zoom.us/hc/de/articles/201179966-Systemanforderungen-f%C3%BCr-iOS-und-Android
Falls die Systemanforderungen nicht erfüllt werden, können Sie sich mit Ihrem Telefon einwählen.
Hinweise für Weiterbildungsstunden bzw. -punkte
Für dieses Seminar werden 7 Weiterbildungsstunden für den Certified Disability Management Professional (CDMP) sowie den Arbeitsfähigkeitscoach® (AFCoach®) anerkannt.
Hinweise zur Freistellung und Kostenerstattung
- Betriebsrat, Personalrat, Schwerbehindertenvertrauensperson: Die Freistellung erfolgt nach den § 37, Abs. 6 BetrVG, § 46, Abs. 6 BPersVG, § 179 SGB IX und den entsprechenden Paragrafen der Landespersonalvertretungsgesetze. Für die Kostenerstattung ist es erforderlich, die Teilnehmenden durch einen ordentlichen Beschluss zu entsenden und den Arbeitgeber davon in Kenntnis zu setzen.
- BetriebsärztInnen: Die Fortbildung erfolgt nach § 2 Abs. 3 Arbeitssicherheitsgesetz. Die Kosten sind vom Arbeitgeber zu übernehmen.
- Sicherheitsfachkräfte: Die Fortbildung erfolgt nach § 5 Abs. 3 Arbeitssicherheitsgesetz. Die Kosten sind vom Arbeitgeber zu übernehmen.
- Gleichstellungsbeauftragte: Freistellungsmöglichkeiten nach § 10 Abs. 5 BGleiG.
Information und Anmeldung
Nutzen Sie unsere Onlineanmeldung oder melden Sie sich gerne auch per Fax unter +49 (0)6131 6039841 an. Bitte verwenden Sie dazu unsere Vorlage Faxanmeldung.
Hinweise und Geschäftsbedingungen
Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise und Geschäftsbedingungen zu dieser Veranstaltung.
Ich bin auch gerne persönlich für Sie da:
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Marianne Giesert: marianne.giesert@arbeitsfaehig.com |
Die nächsten Termine:
20.05.2021 hybrid 10:00-12:00 Uhr