BEM richtig einführen und umsetzen
04.03.2021 online
05.10.2021 in Mainz
TagesveranstaltungDas Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist seit 2004 im SGB IX gesetzlich geregelt (seit 01.01.2018 § 167 Abs. 2 SGB IX) und muss allen Beschäftigten angeboten werden, die innerhalb eines Zeitraumes von zwölf Monaten länger als sechs Wochen wiederholt oder zusammenhängend arbeitsunfähig waren. |
Hier können Sie sich die Veranstaltungsübersicht mit Anmeldung als PDF herunterladen.
Inhalte
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rechtliche Einordnung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) Strukturen und Prozess des BEM inner- und außerbetriebliche Akteurinnen und Akteure des BEM betriebliche, außerbetriebliche und individuelle Maßnahmen beim BEM gemeinsame Entwicklung von Handlungsstrategien für das BEM |
Ihr Nutzen
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Sie erarbeiten und diskutieren gemeinsam mit anderen Expertinnen und Experten Handlungsmöglichkeiten beim BEM. |
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Sie lernen Beispiele "guter Praxis" kennen und diskutieren deren Übertragbarkeit auf Ihre betriebliche Realität. |
Referent*in
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Tobias Reuter ist Diplom-Ökonom und geschäftsführender Gesellschafter der Institut für Arbeitsfähigkeit GmbH. Er verfügt über viele Jahre Erfahrung bei der Begleitung von Unternehmen im Bereich Betriebliches Eingliederungsmanagement sowie der Implementierung des Arbeitsfähigkeitscoachings®. |
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Regina Laudel ist Referentin für Arbeitsfähigkeitsmanagement im Institut für Arbeitsfähigkeit. Sie studierte Prävention und Gesundheitsförderung (B.A.) an der Pädagogischen Hochschule in Heidelberg. Ihre thematischen Schwerpunkte liegen im Bereich der Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung, der Anwendung und Durchführung des Work Ability Index (WAI) sowie des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM). |
Zielgruppe
Die Veranstaltung ist für alle Personen im Betrieb/in der Organisation konzipiert, die sich bereits mit dem BEM auseinandersetzen und dieses im Betrieb weiterentwickeln möchten, z.B.
- Führungskräfte,
- Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen,
- Schwerbehindertenvertretungen,
- BetriebsärztInnen,
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit,
- Disability Manager,
- interessierte Personen aus anderen Bereichen.
Aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation haben wir alle Präsenzveranstaltungen bis einschließlich März 2021 in den virtuellen Raum verlegt.
Veranstaltungsorte |
Termine |
Seminarzeiten |
Mainz |
04.03.2021 online |
Online: 10:00 bis 13:00 Uhr |
Sie möchten nicht auf den nächsten Termin warten? Dann holen Sie sich das Seminar als Inhouseveranstaltung zu sich ins Unternehmen! Stellen Sie einfach jetzt eine Anfrage: gutentag@arbeitsfaehig.com.
Teilnahmegebühr
Mitglieder des INQA WAI-Netzwerks erhalten 5 % Rabatt auf die Teilnahmegebühr.
380,00 € zzgl. 70,00 € Tagungspauschale und MwSt.
Online: 190,00 € zzgl. MwSt.
Bei Überweisung der Teilnahmegebühr bis zu zwölf Wochen vor Veranstaltungsbeginn gewähren wir einen Preisnachlass von 10 %.
Systemvoraussetzungen
Bevor Sie sich online einloggen und die begleitende Präsentation der Moderatorin sehen können, prüfen Sie bitte unter folgendem Link, ob Ihr Computer, Mac oder Linux die Systemanforderungen erfüllt: https://support.zoom.us/hc/de/articles/201362023-Systemanforderungen-f%C3%BCr-PC-Mac-und-Linux
Falls Sie sich mit Ihrem Smartphone dazuschalten möchten, können Sie unter dem folgenden Link die Systemanforderungen für iOS und Android prüfen: https://support.zoom.us/hc/de/articles/201179966-Systemanforderungen-f%C3%BCr-iOS-und-Android
Falls die Systemanforderungen nicht erfüllt werden, können Sie sich mit Ihrem Telefon einwählen.
Hinweise für Weiterbildungsstunden bzw. -punkte
Für dieses Seminar werden 7 Weiterbildungsstunden für den Certified Disability Management Professional (CDMP) sowie den Arbeitsfähigkeitscoach® (AFCoach®) anerkannt.
Hinweise zur Freistellung und Kostenerstattung
- Betriebsrat, Personalrat, Schwerbehindertenvertrauensperson: Die Freistellung erfolgt nach den § 37, Abs. 6 BetrVG, § 46, Abs. 6 BPersVG, § 179 SGB IX und den entsprechenden Paragrafen der Landespersonalvertretungsgesetze. Für die Kostenerstattung ist es erforderlich, die Teilnehmenden durch einen ordentlichen Beschluss zu entsenden und den Arbeitgeber davon in Kenntnis zu setzen.
- BetriebsärztInnen: Die Fortbildung erfolgt nach § 2 Abs. 3 Arbeitssicherheitsgesetz. Die Kosten sind vom Arbeitgeber zu übernehmen.
- Sicherheitsfachkräfte: Die Fortbildung erfolgt nach § 5 Abs. 3 Arbeitssicherheitsgesetz. Die Kosten sind vom Arbeitgeber zu übernehmen.
- Gleichstellungsbeauftragte: Freistellungsmöglichkeiten nach § 10 Abs. 5 BGleiG.
Information und Anmeldung
Nutzen Sie unsere Onlineanmeldung oder melden Sie sich gerne auch per Fax unter +49 (0)6131 6039841 an. Bitte verwenden Sie dazu unsere Vorlage Faxanmeldung.
Hinweise und Geschäftsbedingungen
Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise und Geschäftsbedingungen zu dieser Veranstaltung.
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Ihre persönliche Ansprechpartnerin ist Regina Laudel: regina.laudel@arbeitsfaehig.com |
Die nächsten Termine:
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