Supervision BEM
02.03.2021 in Mainz/online
09.06.2021 in Mainz/online
08.09.2021 in Mainz
08.12.2021 in Mainz
TagesveranstaltungDie Anforderungen und Erwartungen an Akteurinnen und Akteure des Betrieblichen Eingliederungsmanagements sind in den Unternehmen und in der Gesellschaft hoch. Laut Gesetz soll in Zusammenarbeit mit inner- und außerbetrieblichen AkteurInnen die Arbeitsunfähigkeit der BEM-Berechtigten möglichst überwunden und erneuter Arbeitsunfähigkeit in den Unternehmen vorgebeugt werden. Ziel ist auch der Erhalt des Arbeitsplatzes und eine generelle Beschäftigungsfähigkeit. Diese Vorschrift des § 167 (2) SGB IX (seit 01.01.2018) gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Unternehmen, die innerhalb eines Jahres (12 Monate) länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind. Wichtige Informationen: Die Veranstaltung findet in einem hybriden Format statt. Sie können entweder vor Ort oder virtuell an der Fallsupervision BEM teilnehmen. Schreiben Sie bei Ihrer Anmeldungen bitte unter "Anmerkungen" rein, ob Sie vor Ort oder virtuell teilnehmen werden. Bei einer virtuellen Teilnahme zahlen Sie einen geringeren Preis. |
Hier können Sie sich die Veranstaltungsübersicht mit Anmeldung als PDF herunterladen.
Referentin
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Marianne Giesert ist Diplom-Betriebswirtin, Diplom-Sozialökonomin, Supervisorin, Coach und Direktorin der Institut für Arbeitsfähigkeit GmbH. Sie hat bereits viele Firmen zu den Themen Betriebliches Gesundheits-/Eingliederungsmanagement beraten, sowie zahlreiche Fallarbeiten mit BEM-Berechtigten begleitet. |
Inhalte
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rechtliche Handlungsmöglichkeiten zum BEM Rollen der unterschiedlichen Akteurinnen und Akteure Gefährdungen an den Arbeitsplätzen Handlungsstrategien für die Wiedereingliederung, Erhaltung und Förderung der Arbeitsfähigkeit |
Ihr Nutzen
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Erkennen Sie Konflikte und Ressourcen in konkreten BEM-Fällen. |
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Lernen Sie zielführende Handlungsstrategien kennen und entwickeln Sie diese mit anderen betrieblichen und außerbetrieblichen Akteurinnen und Akteure für Ihre Praxis weiter. |
Zielgruppe
Die Fallsupervision eignet sich für alle inner- und außerbetrieblichen Akteurinnen und Akteure, die im Betrieblichen Eingliederungsmanagement arbeiten und sich mit Fragen der Wiedereingliederung sowie der Erhaltung der Arbeitsfähigkeit von BEM-Berechtigten auseinandersetzen, z.B.
- Führungskräfte,
- Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen,
- Schwerbehindertenvertretungen,
- Betriebsärztinnen und -ärzte,
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit,
- Disability Manager,
- Akteurinnen und Akteure von Krankenkassen und Unfallversicherungsträgern.
Veranstaltungsort |
Termine |
Seminarzeiten |
Mainz oder online |
02.03.2021 |
jeweils von 09:30 Uhr bis 16:00 Uhr |
Teilnahmegebühr
Mitglieder des INQA WAI-Netzwerks erhalten 5 % Rabatt auf die Teilnahmegebühr.
350,00 € zzgl. 70,00 € Tagungspauschale und MwSt.
Bei Überweisung der Teilnahmegebühr bis zu zwölf Wochen vor Veranstaltungsbeginn gewähren wir einen Preisnachlass von 10 %.
Systemvoraussetzungen für die virtuelle Teilnahme
Bevor Sie sich online einloggen und die begleitende Präsentation der Moderatorin sehen können, prüfen Sie bitte unter folgendem Link, ob Ihr Computer, Mac oder Linux die Systemanforderungen erfüllt: https://support.zoom.us/hc/de/articles/201362023-Systemanforderungen-f%C3%BCr-PC-Mac-und-Linux
Falls Sie sich mit Ihrem Smartphone dazuschalten möchten, können Sie unter dem folgenden Link die Systemanforderungen für iOS und Android prüfen: https://support.zoom.us/hc/de/articles/201179966-Systemanforderungen-f%C3%BCr-iOS-und-Android
Falls die Systemanforderungen nicht erfüllt werden, können Sie sich mit Ihrem Telefon einwählen.
Hinweise für Weiterbildungsstunden bzw. -punkte
Für diese Veranstaltung werden 7 Weiterbildungsstunden für den Certified Disability Management Professional (CDMP) sowie den Arbeitsfähigkeitscoach® (AFCoach®) anerkannt.
Hinweise zur Freistellung und Kostenerstattung
- Betriebsrat, Personalrat, Schwerbehindertenvertrauensperson: Die Freistellung erfolgt nach den § 37, Abs. 6 BetrVG, § 46, Abs. 6 BPersVG, § 179 SGB IX und den entsprechenden Paragrafen der Landespersonalvertretungsgesetze. Für die Kostenerstattung ist es erforderlich, die Teilnehmenden durch einen ordentlichen Beschluss zu entsenden und den Arbeitgeber davon in Kenntnis zu setzen.
- BetriebsärztInnen: Die Fortbildung erfolgt nach § 2 Abs. 3 Arbeitssicherheitsgesetz. Die Kosten sind vom Arbeitgeber zu übernehmen.
- Sicherheitsfachkräfte: Die Fortbildung erfolgt nach § 5 Abs. 3 Arbeitssicherheitsgesetz. Die Kosten sind vom Arbeitgeber zu übernehmen.
- Gleichstellungsbeauftragte: Freistellungsmöglichkeiten nach § 10 Abs. 5 BGleiG.
Information und Anmeldung
Nutzen Sie unsere Onlineanmeldung oder melden Sie sich gerne auch per Fax unter +49 (0)6131 6039841. Bitte verwenden Sie dazu unsere Vorlage Faxanmeldung.
Hinweise und Geschäftsbedingungen
Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise und Geschäftsbedingungen zu dieser Veranstaltung.
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Ihre persönliche Ansprechpartnerin ist Marianne Giesert: marianne.giesert@arbeitsfaehig.com |
Die nächsten Termine:
02.03.2021 in Mainz/online
09.06.2021 in Mainz/online
08.09.2021 in Mainz
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